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neues Förderungsmodell ab 2024 – keine Umsatzsteuer für Privatpersonen

Blog neues Förderungsmodell ab 2024 – keine Umsatzsteuer für Privatpersonen
Notstromfunktion Pv Anlage Kosten

Warum wird das System für PV-Anlagen geändert?

 

Die steigende Nachfrage nach Photovoltaik ist offensichtlich, da 2023 neue Rekorde in Bezug auf PV-Anlagen-Installationen aufgestellt wurden. Allein in den ersten drei Förderaufrufen des Jahres erhielten über 120.000 Privatpersonen Förderzusagen für ihre Photovoltaikanlagen. Bisher war es notwendig, Förderanträge zu stellen, was mit einem gewissen Aufwand verbunden war. Dieses Verfahren soll ab dem 1. Januar 2024 der Vergangenheit angehören. Geplant ist, den Kauf von PV-Modulen bis zu einer Leistung von 35 kWp, zugehörigem Zubehör sowie Speicher und Installationen für Privatpersonen von der Umsatzsteuer zu befreien. Das bedeutet: Keine Anträge mehr, sondern einfach kaufen und automatisch keine Steuern zahlen.

Für Unternehmen ändert sich hingegen nichts. Sie können weiterhin reguläre Förderanträge bei den kommenden Calls der EAG-Abwicklungsstelle OeMAG stellen.

 

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

 

Die geplanten Änderungen werden ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Umsatzsteuerbefreiung wird in den Jahren 2024 und 2025 gelten.

 

Welche Regelungen gelten für Privatpersonen, die eine PV-Anlage betreiben möchten?

 

Für Privatpersonen, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, ändert sich nichts. Sie können ihre PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen und erhalten selbstverständlich die zugesicherte Förderung. Eine Doppelförderung durch gleichzeitige Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuerbefreiung ist nicht vorgesehen. Daher gibt es keinen finanziellen Vorteil, auf die Errichtung der Anlage zu warten.

 

Welche Regelungen gelten für Unternehmen, die eine PV-Anlage betreiben möchten?

 

Unternehmen sind von der Umsatzsteuer-Befreiung ausgenommen und können ihre Anträge im kommenden Jahr wie gewohnt bei den nächsten Calls der OeMAG einreichen. Die Anträge können für Anlagen jeder Größe gestellt werden.

Die neuen Regelungen bedeuten eine erhebliche Erleichterung und einen Anreiz für Privatpersonen, in Photovoltaikanlagen zu investieren. Sie werden dazu beitragen, die Nutzung von Solarenergie in Österreich weiter zu fördern und die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Die Vereinfachung des Prozesses und die Befreiung von der Umsatzsteuer machen den Umstieg auf saubere Energie noch attraktiver und bringen das Land einen Schritt näher zu einer nachhaltigen Zukunft.

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