In Österreich können Sie über die Seite der OeMAG einen Antrag auf Förderung stellen. Sobald man hier den Start setzt, hat man etwa sieben Tage für die Fertigstellung Zeit. Bei der Abgabe verbleiben nochmals 18 Stunden, um eventuell weitere Daten nachzureichen oder auszubessern.
Das Gesetz zur Förderung ist noch relativ jung und wurde erst im Juni 2021 vom Nationalrat unter dem Namen „Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG)“ verabschiedet. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 elf weitere Terawattstunden an PV-Anlagen in Österreich zu installieren. Das Gesetz befasst sich dabei auch mit der Senkung der Kosten für solche Systeme bzw. ihren Anschluss an die öffentlichen Netze. So können jetzt Energiegemeinschaften mit anderen Haushalten gegründet werden, um die Kosten im Allgemeinen zu senken.
Als Antragsteller steht Ihnen dabei die Entscheidung frei, ob Sie die Marktprämie mitnehmen möchten oder eine Förderung der Investition selbst wünschen. Der Nachteil an der Marktprämie ist, dass Sie diese nur auf die Erzeugungsanlagen, also die Solarpaneele anwenden können. Mit der Investitionsförderung machen Sie weitere Sprünge. Sie bezieht nämlich auch die Energiespeicher mit ein. Mit solchen Systemen können Sie immerhin nochmal 50 Prozent an Autarkiegrad herausholen.
Bei der Anmeldung müssen Sie Angaben zur Größe der Anlage machen und hieran orientiert sich dann die Förderhöhe. Es findet so eine Einordnung in die Kategorien A bis D statt.
In den letzten Jahren gab es am Strommarkt starke Preisschwankungen, was auch für die Besitzer von Photovoltaikanlagen ein gewisses Risiko darstellt. Kurzfristig kann es sein, dass sich die Investition dann nicht rentiert, da die Kosten für den klassischen Strom gefallen sind. Als Ausgleich hat man daher eine Marktprämie eingeführt. Der Staat nimmt sich dabei den aktuell niedrigsten Preis zum Vorbild und bietet die Prämie dann über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg an. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage mindestens 10 kWp an Leistung erzeugt. Unter die Förderung fallen in der Regel nur neue Anlagen. Durch Erweiterung können aber auch einige bestehende Solarmodule gefördert werden. Mehr bekommen Sie generell für Dachanlagen, weniger für Freifeld-Anlagen.
Ein wichtiger Teil des neuen Gesetzes ist die Investitionsförderung, bei der die Kosten für den Bau einer kompletten Solaranlage inklusive Speicher bezuschusst werden. In der Regel werden sich Nutzer dafür bewerben, deren Anlage eine maximale Leistung von 10 kWp erbringt. Bei größeren Systemen muss man den benötigten Förderbetrag im Antrag angeben. Insgesamt gibt es dabei vier Kategorien:
– A: bis 10 kWp
– B: 10 bis 20 kWp
– C: 20 bis 50 kWp
– D: 50 bis 100 kWp
Die Förderung ist bis zu einer maximalen Leistung von 1 mWp möglich. Die Höhe der Förderung staffelt sich wie folgt:
– A: bis zu 285 Euro pro kWp
– B bis zu 250 Euro pro kWp
– C: bis zu 180 Euro pro kWp
– D: bis zu 170 Euro pro kWp
Der Vorteil an der Investitionsförderung ist, dass im Gegensatz zur Marktprämie auch die Stromspeicher mit in den Antrag aufgenommen werden können. Wer einer bestehenden Anlage eine solche Batterie hinzufügt, darf allerdings nicht mit einer Unterstützung rechnen. Bei neuen Systemen ist das allerdings möglich, wenn mindestens 0,5 kWh und maximal 50 kWh gespeichert werden können. Dann dürfen Sie mit einer Förderung von 200 Euro pro Kilowattstunden planen.
In bestimmten Fällen gibt es bei der Förderung Zu- und Abschläge. Genauere Informationen sind dazu nicht bekannt, können aber eventuell in der Verordnung nachgelesen werden. Bekannt ist allerdings, dass sehr innovative Ideen mit einem Zuschlag von bis zu 30 Prozent unterstützt werden sollen. Bei Freiflächenanlagen ist dagegen ein Abzug von etwa 25 Prozent geplant. Keine Abschläge gibt es dagegen bei:
– Schwimmenden PV-Anlagen
– PV-Anlagen auf Deponien
– Bergbau- und Infrastrukturstandorte
– Agri-PV-Anlagen
– Anlagen auf militärischen Übungsplätzen
Wenn Sie Menschen kennen, die sich ebenfalls von den öffentlichen Netzen unabhängig machen möchten und in Ihrer Nähe wohnen, können Sie eine Energiegemeinschaft gründen. Dadurch wird die Stromerzeugung regionalisiert und von einem zentralen Anbieter entkoppelt. Die beste Lösung hierfür nennt sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Was ist eine EEG?
Bei einer EEG müssen Sie in jedem Fall gewinnorientiert arbeiten. Sie schließen sich dann mit Menschen in der Nähe zusammen, starten damit, Ihr eigenes Netz aufzubauen und die überschüssigen Energien in das Netz einzuspeisen. Wenn dabei nur erneuerbare Energien genutzt werden, senken die Gemeinden die Kosten für den Netzzutritt und dessen Nutzung. Förderbeitragskosten fallen keine an. Für den Staat gelten hier neue Regeln, was seine Entscheidung betrifft. Die Anträge müssen innerhalb eines gewissen Zeitrahmens bearbeitet werden.
Bei der Marktprämie heißt es, zunächst noch etwas Geduld haben. Sie muss derzeit von der Europäischen Kommission besprochen und durchgewunken werden. Die Gründung von Energiegemeinschaften ist dagegen bereits jetzt möglich – ebenso wie der Beitritt zu einem Netz.