Neun Milliarden Blitze entladen sich laut Schätzungen der Meteorologen auf unserer Erde – die meisten jedoch in den Tropen. Nichtsdestotrotz kann es auch in unseren Gebieten zu Blitzeinschlägen in Gebäuden kommen. Daher stellen sich viele Besitzer einer Photovoltaikanlage die Frage, ob sie Maßnahmen vorkehren müssen?
Unterschied Blitzschutz und Überspannungsschutz:
Blitzschutz:
schützt das Gebäude und Personen vor Stromschlägen und Bränden
leitet den Blitz der in das Gebäude einschlägt in die Erde ab
Überspannungsschutz:
schützt elektrische Geräte, Metallrohre und Metallkonstruktionen vor Schäden durch hohe Spannungen
begrenzt elektrische Spannung im Haus auf ein ungefährliches Maximum
schützt vor indirekten Schäden durch Blitzeinschlag
Überspannungsschutz
Potentialausgleich
Blitzstromableiter
Ist ein Blitzschutz bei PV-Anlagen vorgeschrieben?
Ist für das Gebäude bereits durch die Landesbauordnung o.ä. ein Blitzschutzsystem gefordert, dann muss die Photovoltaikanlage in dieses integriert werden. Wenn nicht, ist eine Risikoanalyse nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 abzuhalten, um die Notwendigkeit eines Blitzschutzes zu bestimmen. Das Ergebnis dieser Analyse ist danach umzusetzen und abhängig von den Gegebenheiten kann auch gezeigt werden, dass kein die PV-Anlage keinen Blitzschutz benötigt.